
umfassen § 5 Abs. 2 des Markengesetzes zufolge alle Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder besondere Kennzeichnung eines Geschäftsbetriebes benutzt werden. Hierzu zählen u.a. Handelsnamen von Unternehmen und Firmen sowie Firmenschlagworte, z.B. Unilever, Beiersdorf und Storck. Z...
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